DAC7 Richtlinie - Häufige Fragen
Die DAC7-Richtlinie ist eine EU-Vordnung, die seit Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten ist. Sie dient der Verhinderung von Steuerbetrug beim Verkauf von Waren und Dienstleistungen (z.B. Vermietung von Unterkünften) über online Plattformen und betrifft somit nicht nur die Tourismusbranche. Diese Verordnung verpflichtet alle online Plattformbetreiber (u.a. auch Booking.com, Airbnb, etc.) Informationen über die Vermietung und Einkünfte der Gastgeber an die zuständigen Steuerbehörden zu melden.
Betreiber von online Plattformen müssen die Daten der Nutzer (z.B. Gastgeber) dieser Plattformen an die zuständige Steuerbehörde melden. Somit sind die Betreiber von online Plattformen meldepflichtig. Die zu meldenden Daten müssen jedoch von den Nutzern (z.B. Gastgebern) bereitgestellt werden. Somit sind auch diese Nutzer (z.B. Gastgeber) zur Mitwirkung verpflichtet.
Neben den relevanten Stammdaten zur Identifzierung der Unterkünfte, werden weitere Informationen benötigt und an die Steuerbehörde übermittelt. Dabei wird nach gewerblicher und privater Vermietung unterschieden. Nachfolgend die aktuell abgefragten Daten (Änderungen vorbehalten):
Gewerblich:
- Name des Unternehmens
- Adresse
- Umsatzsteuer-ID
- Handelsregisternummer
- Grundbuchnummer
Privat:
- Name
- Adresse
- Steuer-ID
- Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
- Grundbuchnummer
Für beide Fälle werden noch zusätzlich folgende Daten gemeldet:
- Bankverbindung
- Umsatz
- Gebühren/Provisionen
- Anzahl Buchungen
- Anzahl vermietete Tage
Wir bitten um Verständnis, dass wir hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit der Liste erheben. Es kann durchaus sein, dass einige Daten nicht benötigt werden oder weitere dazu kommen.
Es werden alle (kostenpflichtigen) Buchungen gemeldet, die nach dem zwischen Ihnen und dem Plattformbetreiber geregelten Vertrag über das IRS18-System abgewickelt werden, die also im IRS18-System als Buchung angelegt und gespeichert werden.
Dabei kommt es nicht darauf an, auf welcher Webseite konkret der Gast gebucht hat, soweit die Buchung dann im IRS18-System abgebildet wird.
Ob also die Buchung über die Webseite Ihrer örtlichen Tourismusinformation eingeht, oder über eine persönliche Einbuchung durch einen Mitarbeitenden der Tourismusinformation in das IRS18-System oder über die auf Ihrer Webseite eingebettete Onlinebuchungsfunktion, macht keinen Unterschied, denn alle Buchungen laufen zentral im IRS18-System zusammen.
Das gleiche gilt, wenn Buchungen über den Channelmanager und weitere Seiten, z.B. überörtliche oder regionale Tourismusseiten (Booking, Holidu, Hmetogo, etc.), die Ihre Leistungen über das IRS18-System online buchbar machen, generiert werden. Da diese Buchungen alle über die Plattform des IRS18 laufen, sind wir als Ihr Plattformbetreiber verpflichtet, diese Buchungen zu melden.
Über die Meldung, die wir als Ihr Plattformbetreiber an die Finanzverwaltung übermitteln, erhalten Sie einen Kontrollkopie für Ihre Unterlagen. Diese Kopie wird Ihnen unverzüglich nach Meldung durch den Plattformbetreiber übermittelt, voraussichtlich Anfang Februar 2024.
Welche Buchungen meldet mein Plattformbetreiber nicht?
Der Plattformbetreiber meldet keine „Null“ - Buchungen, also Buchungen, für die ursprünglich keine Zahlungspflicht bestand.
Der Plattformbetreiber meldet auch keine Buchungen, die im IRS18-System gar nicht angelegt wurden, z.B. eine Privatbelegung des Gastgebers bzw. Leistungsträger.
Der Plattformbetreiber meldet weiterhin auch keine Buchungen, die auf Grundlage eines eigenständigen Vertrags mit einem anderen Plattformbetreiber von Ihnen getätigt wurden. Wenn Sie als Gastgeber / Leistungsträger z.B. einen eigenständigen Vertrag mit einem anderen Plattformbetreiber ( z.B. mit Airbnb, booking.com, etc.) haben, dann sind diese Plattformbetreiber aus diesem eigenständigen Vertrag verpflichtet, Ihre Buchungen, die über diese Plattformen abgewickelt werden zu melden und werden dies selbstständig tun. Diese Plattformbetreiber werden Sie deshalb, soweit noch nicht geschehen, ebenfalls kontaktieren und die obenstehenden Informationen von Ihnen abfragen.
Darüber gibt es noch ein paar gesetzlich geregelte Ausnahmen, z.B. wenn Sie mit einer Beherbergungseinheit mehr als 2.000 (!) Buchungen im vorausgegangenen Kalenderjahr hatten – das wird für die allermeisten Gastgeber nicht relevant sein.
Wir als Ihre Plattformbetreiber melden grundsätzlich nur Daten, zu denen wir gesetzlich zur Meldung verpflichtet sind.
Der IRS - Region 18 e.V. gibt, als in Deutschland ansässiges Unternehmen, die Daten der Gastgebenden an die zuständige Steuerbehörde weiter. Die erste Meldung erfolgt bis zum 31.01.2024 für das Kalenderjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023. Es handelt sich dabei um eine jährliche Informationspflicht.
Die Gastgebenden sind lediglich dazu verpflichtet, die notwendigen und abgefragten Daten, dem IRS - Region 18 e.V. zur Verfügung zu stellen (einzupflegen).
Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) regelt die Meldepflicht, die Betreiber von Onlinebuchungsseiten und -plattformen gegenüber den Finanzbehörden – konkret dem Bundeszentralamt für Steuern ab dem Inkrafttreten des Gesetzes – haben.
Weshalb ist das IRS18-System, eine Plattform, die unter die Meldepflicht fällt?
Das Gesetz definiert die Plattform sehr weit wie folgt:
„Eine Plattform ist jedes auf digitalen Technologien beruhende System, das es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen, die gerichtet sind auf
- die Erbringung relevanter Tätigkeiten (§ 5) durch Anbieter für andere Nutzer oder
- die Erhebung und Zahlung einer mit einer relevanten Tätigkeit zusammenhängenden Vergütung."
Deshalb ist das IRS18-System, in dem Ihre Angebotsdaten gepflegt werden und die die Onlinebuchung auf verschiedenen Onlinekanälen erst ermöglicht, die technische Grundlage, also die technische Plattform.
Betreiber der jeweiligen Plattform im Sinne des Gesetzes ist die Organisation, mit der Sie den Vertrag über die Vermittlungstätigkeit im Onlinebereich haben. Deshalb gibt der IRS18 die Daten an die entsprechenden Behörden weiter.
Die Option einer Verweigerung besteht nicht, da Sie auf Grundlage der gesetzlichen Regelung verpflichtet sind, die fehlenden Informationen Ihrem Plattformbetreiber zur Verfügung zu stellen und jeder Plattformbetreiber gesetzlich unter Androhung von Bußgeldern verpflichtet ist, diese Meldung abzugeben.
Wenn Sie diese Daten nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, dann können Ihre Leistungen nicht mehr online vermittelt oder verkauft werden. Dies gilt nicht nur für uns, ihrem aktuellen Plattformbetreiber, sondern für alle Onlineplattformen.
Als Konsequenz würde nicht nur Ihre Onlinebuchbarkeit abgeschaltet werden, sondern Sie machen sich unter Umständen auch schadensersatzpflichtig.
Die Steueridentifikationsnummer (kurz Steuer-ID) ist eine eindeutige Nummer, die jeder Person in Deutschland zugewiesen wird. Seit 2008 erhält jede natürliche Person automatisch eine Steuer-Identifikationsnummer. Sie ändert sich auch nicht bei Heirat oder Wohnsitzwechsel. Die Steuer-ID beteht aus 11 Ziffern und enthält in der Zeichefolge keine Informationen über die Person oder das Finanzamt. Sie hat folgendes Format: 99 999 999 999
Die Steuer-ID finden Sie i.D.R. auf folgenden Dokumenten:
- Einkommenssteuerbescheid
- Lohnsteuerbescheinigung
Sollten Sie keine Steuer-ID haben, fragen Sie bitte bei Ihrem Steuerberater oder zuständigen Finanzamt an.
Beispiel Steuer-ID auf Ihrem Bescheid der Einkommenssteuer
Wichtig: Die Steuer-Identifikationsnummer ist nicht die Steuernummer.
Wie erkennen Sie den Unterschied zwischen Steuernummer und Steuer-Idnentifikationsnummer?
Die Steuernummer hat in Bayern folgendes Format NNN/NNN/NNNNN und enthält auch Informationen vom zuständigen Finanzamt.
Nachfolgend finden Sie die ersten Kennziffern der Steuernummern aus unserer Region:
- Anfangsziffern Finanzamt Rosenheim: 156/NNN/NNNNN
- Anfangsziffern Finanzamt Traunstein: 163/NNN/NNNNN
- Anfangsziffern Finanzamt Berchtesgaden: 105/NNN/NNNNN
- Anfangsziffern Finanzamt Burghausen: 106/NNN/NNNNN
- Anfangsziffern Finanzam Mühldorf: 141/NNN/NNNNN
Solche Nummern sind keine Steuer-Identifikationsnummern.
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) dient der eindeutigen Kennzeichnung von Unternehmen innerhalb der europäischen Union. Diese Nummer wird also nur Unternehmen vom zuständigen Finanzamt zugewiesen.
Beispiel für eine USt-ID: DE233860306
Wo finde ich die USt-ID?
Die USt-ID finden Sie i.d.R. auf Ihren Rechnungen. Die USt-ID steht i.d.R. auch im Impressum Ihrer Website oder in der Signatur in Ihrer E-Mail. Sollten Sie hier keine Informationen dazu sehen, können Sie sich auch an Ihren Steuerberater oder zuständiges Finanzamt wenden.
Die Grundbuchnummer/Grundbuchblatt/Flurnummer dient der genauen Identifikation der Immobilie. Diese finden Sie beim zuständigen Amtsgericht, der Gemeinde oder Landratsamt.
Eine Angabe kann z.B. wie folgt lauten: Grundbuch für Musterort, Blatt 1234
Die Handelsregisternummer wird Ihnen bei der Unternehmensgründung zugeteilt. Sie erhalten Sie vom zuständigen Registergericht (z.B. dem Amtsgericht Traunstein). Die Registernummer steht i.d.R. auch im Impressum Ihrer Website oder in der Signatur in Ihrer E-Mail.
Beispiele für eine Registernummer:
- VR 12345
- HRB 12345
- HRA 12345
Die Kriterien für die Entscheidung, ob es sich um eine private Vermietung oder eine gewerbliche Vermietung handelt, sind unterschiedlich. Es spielen Faktoren, wie z.B. Einnahmen, größe der Unterkunft, Anzahl der Betten, die angebotenen Leistungen oder die Gewinnerzielungsabsicht eine wesentliche Rolle. Wir empfehlen Ihnen auf alle Fälle eine steurrechtliche (z.B. Ihr Steuerberater), behördliche (z.B. Gemeinde, Finanzamt) oder juristische Beratung (z.B. Rechtsanwalt).
Nachfolgend finden Sie einige Informationen, die unsere Recherchen ergeben haben. Bitte beachte Sie, dass diese lediglich einen groben Überblick und die möglichen Einstufungen darstellen.
Eine gewerbliche Vermietung liegt unter Umständen dann vor, wenn:
- eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
- regelmäßig vermietet wird (ganzjährig und nicht nur saisonal eingeschränkt)
- die Ferienwohnung jederzeit und ohne Voranmeldung verfügbar/buchbar ist, es sei denn, sie ist durch eine andere Buchung belegt.
- die Gäste nach wenigen Tagen wechseln und nicht dauerhaft die Unterkunft mieten.
- weitere Leistungen erbracht werden, wie z.B. Frühstück, Brötchenservice, Rezeption, etc.
- die Jahresgrenze von 24.500 EUR überschritten wird, da dann eine Gewerbesteuer fällig wird.
Eine private Vermietung liegt unter Umständen dann vor, wenn:
- die Vermietung dem Werterhalt oder Finanzierung der Immobile dient.
- keine weiteren Leistungen erbracht werden, wie z.B. Frühstück, Brötchenservice, Rezeption, Fahrradverleih, etc.
Da die Bewertung jedoch von so vielen Faktoren abhängt, empfehlen wir Ihnen, sich an Ihren Steuerberater, die zuständige Gemeinde bzw. das zuständige Finanzamt oder an Ihren Rechtsanwalt zu wenden.
Unsere Quellen:
https://beratung.de/
https://www.erfolgreicher-vermieten.de/
https://www.mietrecht.org/
https://www.fachanwalt.de/
Wenn Ihre Unterkunft/Leistung mehrere Eigentümer besitzt oder mehrere Personen diese verwalten, dann pflegen Sie die Daten derjenigen Person ein, der die Einnahmen in der Einkommenssteuererklärung zugeschrieben werden.
Die fehlenden Daten fragen wir über ein separates Formular ab. Dieses wird Ihnen per E-Mail am 15.12.2024 erstmalig an die im IRS18 gepflegte E-Mail Adresse zugeschickt.
Die Datenübertragung erfolgt verschlüsselt. Nach dem Absenden der Daten ist das Formular auch gesperrt. Nachträglichen Änderungen können dann nur noch manuell durch den IRS18 oder die örtliche Tourist-Information geändert werden. Zu einem späteren Zeitpunkt wird es dann auch möglich sein, die Angaben über das TSmart zu pflegen.
Die E-Mail zur Datenerfassung erhalten Sie an die, im IRS18 hinterlegte E-Mail Adresse.
Zunächst erhalten nur diejenigen Gastgeber eine E-Mail, die im Jahr 2023 eine Buchung über das IRS18-System erhalten haben.
Der E-Mail Absender ist die Adresse: irs18dac7@reifsys.email
Die E-Mail sieht folgendermaßen aus:
Der Link in der E-Mail ("Link zum Formular") führt Sie dann auf eine Website, wo Sie die fehlenden Daten erfassen und das Formular absenden können.
Diese Website sieht wie folgt aus:
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zu einem Formular, wo sie die fehlenden Daten eingeben können. Bitte füllen Sie die fehlenden Daten unverzüglich nach Erhalt der E-Mail ein und senden das Formular ab - spätestens jedoch bis 31.12.2023.
FAQ Allgemein
Sie pflegen Ihre Kontingente und Preise über das TSmart. Mehr Information und ein Anleitungsvideo finden Sie auf unserer TSmart Hilfeseite.
Die Ortsseiten, Verbandsseiten und externe Portale sind lediglich Vermittler. Der Vertrag kommt nur zwischen dem Gast und dem Gastgeber zustande. Gerne können Sie unsere Muster-AGBs verwenden. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Tourist Info darüber.
Ja, durch die Buchungsbestätigung erhalten Sie die vollständigen Kontaktdaten des Gastes direkt bei der Buchung. Sie können auch gerne eine Anzahlung mit dem Gast vereinbaren. Sollten Sie eine Anzahlung vor Anreise verlangen, sollte dies auch immer in Ihren AGBs oder der Leistungsbeschreibung vermerkt sein.
Storniert ein Gast seine Onlinebuchung bei Ihnen, melden Sie die Stornierung bitte umgehend per E-Mail oder telefonisch an Ihre Tourist Info. Diese nimmt die Stornierung kostenlos vor und das Kontingent wird automatisch wieder freigegeben. Die anfallende Stornierungsgebühren sind dem Gast direkt vom Gastgeber in Rechnung zu stellen. Die Höhe der Stornierungsgebühren definieren Sie als Gastgeber selbst, sollten aber in Ihren AGBs zu finden sein. Gerne können Sie unsere Muster-AGBs verwenden.
Wann können Doppelbuchungen vorkommen?
- Falsche Datenpflege: Es erfolgt eine telefonische Buchung und der gebuchte Zeitraum wird im TManager nicht belegt gemeldet.
- Falsch gemeldete Stornierungen: Der Gast, der online gebucht hat, storniert beim Gastgeber. Der Gastgeber meldet den Zeitraum im TManager wieder frei ohne die Tourist-Info oder den IRS18 zu informieren. Wenn die Buchung dann regulär bei der Buchungsstelle auch storniert wird, wird die gebuchte Unterkunft erneut frei gemeldet. Dadurch sind zwei Unterkünfte buchbar, obwohl der Gastgeber nur eine Unterkunft hat.
- Technische Störung: In seltenen Fällen kann auch eine technische Störung eine Doppelbuchung verursachen. Hier ist dann eine detaillierte Analyse nötig.
Empfehlung: Um Doppelbuchungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen dringend die Nutzung des TManager Belegungsplans. Wenn Sie hier alle Buchungen (online Buchungen und eigenen Buchungen) verwalten, kann es nur sehr schwer zu Doppelbuchungen kommen. Fragen Sie diesbezüglich Ihre Tourist-Info oder den IRS18.
Wichtig: Eine Doppelbuchung muss unverzüglich nach Bekanntwerden bearbeitet werden.
Rechtliche Behandlung von Doppelbuchungen
Grundsätzlich hat eine online Buchung immer Vorrang. Sind beide Buchungen online Buchungen, dann hat die online Buchung, die zuerst gebucht wurde, Vorrang. Kann die online Buchung trotzdem nicht angenommen werden, bleibt der Provisionsanspruch des Buchungsportals bestehen. Der Gastgeber ist außerdem verpflichtet, eine adäquate Ersatzunterkunft für den Gast zu finden. Etwaige Mehrkosten der Ersatzunterkunft werden dem Gastgeber, der die Doppelbuchung verschuldet hat, in Rechnung gestellt.
Daher empfehlen wir dringend die nachfolgend beschriebene Vorgehensweise.
Wie verhalte ich mich bei einer Doppelbuchung?
- Kontaktieren Sie Ihren Gast umgehend nach Bekanntwerden der Überbuchung und versuchen Sie, eine einvernehmliche Lösung zu finden (z.B. anderer Anreisetermin). Im Idealfall stimmt der Gast einer Umbuchung zu oder storniert ggfs. selbst die Buchung.
- Wenn Schritt 1. nicht möglich ist: Suchen Sie eine adäquate Ersatzunterkunft und bieten Sie diese dem Gast an. Über die Website Ihrer örtlichen Tourist-Info oder des Tourismusverbands finden Sie i.d.R. viele Ersatzuntekrünfte.
Vorteil: Wenn Sie die Ersatzunterkunft suchen, dann haben Sie direkten Einfluss darauf und verhindern dadurch etwaige Mehrkosten. Wenn ein Buchungsportal eine Ersatzunterkunft sucht, dann kann diese auch durchaus teurer als Ihre gebuchte Unterkunft sein.
Bitte informieren Sie Ihre Tourist-Information oder den IRS18 über die Doppelbuchung. - Wenn Schritt 2. nicht möglich ist: Informieren Sie Ihre Tourist-Information oder den IRS18. Ihre Tourist-Information oder der IRS18 übernehmen die Umquartierung des Gastes und kümmern sich um die Stornierung der Doppelbuchung. Dies ist dann i.d.R. mit Mehrkosten verbunden (Provision und Mehrkosten der Ersatzunterkunft).
Der Gast bezahlt direkt bei Anreise vor Ort. Gegebenenfalls können Sie vorab eine Anzahlung vereinbaren. Eine Ausnahme bildet e-domizil, hier zahlt der Gast direkt an e-domizil und e-domizil überweist Ihnen schon im Vorraus den anfallenden Betrag.
Im Endpreis sind alle pauschalen und in jedem Fall zu zahlenden Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas und Heizung sowie die von vornherein festgelegten verbrauchsunabhängigen Kosten für Bettwäsche und Endreinigung einzubeziehen, soweit die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht freigestellt ist. Da bei diesen Kosten von vornherein feststeht, in welcher Höhe sie anfallen werden, sind sie als fester Preisbestandteil zu verstehen und in den Endpreis einzubeziehen.Weitere Infos hierzu finden Sie auch beim Deutschen Tourismusverband (DTV).
Die Abrechnung der Provisionen erfolgt durch den IRS18 monatlich für alle Buchungen mit einem Abreisedatum im Vormonat.
Beispiel: Im Februar erhalten Sie eine Provisionsrechnung für alle Buchungen, die im Januar abgereist sind.
Der IRS18 rechnet dabei mit Ihnen die Systemgebühren/Provisionen ab und führt diese dann an die entsprechenden Buchungsportale ab.
Ausnahmen gelten nur für den Vertriebskanal Airbnb oder bei individuellen Vereinbarungen zwischen Gastgeber und IRS18.
Wichtiger Hinweis: Änderungen für Buchungen, die bereits abgerechnet wurden, können nicht mehr druchgeführt werden. Daher ist es wichtig, Änderungen an Buchungen (z.B. wenn Gäste nicht anreisen oder früher abreisen...) sofort, jedoch bis spätestens 24 Std. nach gebuchten Abreisetag, an den IRS18 zu melden. Eine Buchungsänderung gilt erst dann als wirksam, wenn Sie eine schriftliche Bestätigung der Buchungsänderung durch den IRS18 erhalten haben.
Seit dem 1. Januar 2016 sind alle Eigenbelegungen im TManager kostenfrei, das heißt es fallen dafür keine Gebühren mehr an.
Wurde Ihre Frage hier nicht oder nur zum Teil beantwortet? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mail info@irs18.de. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn eine Bewertung von Holidaycheck im TPortal nicht angezeigt wird, kann das folgende Gründe haben:
- Es müssen min. 3 Holidaycheck Bewertungen vorhanden sein, damit diese im TPortal erscheinen.
- Holidaycheck prüft alle Bewertungen vorab. Dies kann einige Zeit in Anspruch nehmen.
- Holidaycheck übermittelt nur die letzten 10 Bewertungen über die Schnittstelle. Daher kann es sein, dass bei Holidaycheck mehr Bewertungen sichtbar sind. Die durschnittliche Bewertung wird dennoch anhand aller Bewertungen errechnet.
- Es werden nur die Bewertungen angezeigt, die nicht älter als 24 Monate alt sind. Die auf Holidaychekc archivierten Bewertungen werden im TPortal ebenfalls nicht angezeigt.
Holidaycheck ist ein Bewertungsportal und grundsätzlich gilt die Meinungsfreiheit. Bleiben Sie fair: Wenn eine negative Bewertung auf Holidaycheck veröffentlicht wurde, können Sie diese darauf reagieren und die Bewertung kommentieren. Achten Sie dabei auf den Stil und reagieren höflich (IhrKommentar ist für alle sichtbar). Sollten Sie dennoch eine unangemessene Bewertung bei Holidaycheck erhalten haben, können Sie das Holidaycheck direkt melden. Eine andere Möglichkeit ist, die Bewertung zu kommentieren. Hierfür muss ein Login für den LT unter Holidaycheck.de angelegt werden. Erst dann kann die Bewertung kommentiert werden.
Um ein automatisches Logout (Session Time Out) aus dem TManager zu vermeiden, loggen Sie sich bitte immer neu ein, wenn sie länger als eine halbe Stunde nicht im TManager gearbeitet haben.
Gute Fotos erleichtern die Buchungsentscheidung Ihrer Gäste und beeinflussen diese maßgeblich. Bitte achten Sie daher darauf, Ihrer Tourist Info gute Bilder von Ihrer Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Hier die Mindestanforderungen:
Größe
Mindestbreite: 2048 Pixel
Mindesthöhe: 1536 Pixel
Auflösung: 72 dpi
Motive
• Leistung innen (Fewo/Zimmer)
• Alle Zimmer fotografieren
• Bergblick/Ausblick/Garten
• Hausansicht
• Frühstück/Essen (falls angeboten)
• Sonstige "Alleinstellungsmerkmale"
Bitte achten Sie darauf, dass die Bilder ohne Beschriftungen (z. B. Kontaktdaten) im Bild sein müssen.
FAQ TSmart
Die TSmart Anleitung finden Sie hier zum Download: TSmart Anleitung
Hier geht es zu den TSmart Video-Anleitungen: TSmart Videos
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Einfache, moderne Benutzeroberfläche
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Ansprechendes Design
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Mobil optimiert
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Kostenfreie Nutzung
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Fungiert als Mini-Hotelsoftware (PMS und Channelmanager)
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Übersichtliche Statistiken im Cockpit
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Eigenbelegungen und Homepage-Buchungen eigenständig stornierbar
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Einfaches Ändern von Bildern, Beschreibungstexten und Merkmalen
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Belegungsplan mit schnellem Überblick über Onlinebuchungen, Eigenbelegungen und Sperren
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Live-Vorschau der Inserate auf den diversen Buchungskanälen
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Transparente Preisanzeige alle Aufschläge für das jeweilige Buchungsportal
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Rechnungsfunktion (Ab 2023)
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Download von IRS18-Rechnungen (Ab 2023)
Das TSmart ist mobil optimiert und kann auf allen Bildschirmgrößen optimal dargestellt werden – egal ob PC, Tablet oder Smartphone!
So kann es auch ganz bequem unterwegs bedient werden.
Sie können sich zudem Ihren persönlichen Anmeldelink als Lesezeichen abspeichern oder als Verknüpfung speichern, um schnell darauf zugreifen zu können.
Ihre Daten werden automatisch übernommen und erscheinen bereits im neuen TSmart Zugang - Sie müssen somit nichts neu einpflegen!
Bei Erstellung des Logins überarbeiten wir vorab die Daten (u.a. für die optimale Darstellung auf alle Kanälen) und übersetzen z.B. Ihre Beschreibungstexte.
Für Sie ändern sich nur die Zugangsdaten, die Sie von uns per E-Mail erhalten. Dort finden Sie im Anhang auch ein Dokument, welches Tipps für die Optinerungung Ihrer Daten beinhaltet.
Den TSmart Zugang nutzen Sie für die Pflege Ihrer Stammdaten, wie Merkmale, Bilder und Beschreibungstexte. Auch die weiteren Funktionen, wie z.B. das Cockpit können Sie uneingeschränkt nutzen.
Je nachdem, welche Funktionen Ihre Hotelsoftware unterstützt, werden die Funktionen in Ihrem TSmart gesperrt bzw. bleiben freigeschaltet. Das bedeutet, dass im TSmart alle Bereiche gesperrt sind, die Sie über Ihre Hotelsoftware pflegen können. So besteht keine Gefahr, die Daten zu überschreiben.
Beispiel: Ihre Hotelsoftware unterstützt die Pflege von Verfügbarkeiten und Preise. Diese Daten pflegen Sie wie gewohnt in Ihrer Hotelsoftware. Im TSmart sind die beiden Rubriken gesperrt. Ihre Hotelsoftware unterstützt aber beispielsweise keine Pflege der An- und Abreisetage: Sie pflegen diese dann im TSmart.
Nach der Umstellung auf das TSmart, können Sie Ihren TManager Zugang vorerst weiter nutzen, um einen optimalen Einstieg zu gewährleisten und sich an das neue System zu gewöhnen. Nach der Eingewöhnungsphase wird der TManager abgeschaltet. Um Ihnen den Umstieg so leicht wir möglich zu machen, haben wir zahlreiche Anwendungsbeispiele im Videoformat und eine Anleitung zum Download auf unserer Hilfeseite für Sie vorbereitet, welche Sie sich bei Unklarheiten jederzeit aufrufen können.
Wir können verstehen, dass ein Umstieg auf ein neues System immer mit etwas Aufwand verbunden ist und Zeit benötigt. Das kennen wir selbst aus unserem Alltag (z.B. beim Online-Banking oder Updates auf dem Smartphone). Wir sind jedoch überzeugt, dass Ihnen der Umgang in wenigen Wochen schon deutlich leicher fallen wird und Sie die Vorteile in Ihrem neuen Zugang zu schätzen wissen werden.
Unser Tipp: Versuchen Sie nach Erhalt des Logins direkt mit dem TSmart zu arbeiten und klicken Sie sich einmal durch alle Bereiche. Wenn Sie Unterstützung benötigen steht unser Team Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Wurde Ihre Frage hier nicht oder nur zum Teil beantwortet? Über folgende Wege können Sie unser Support-Team erreichen:
- E-Mail an info@irs18.de
- Support Ticket einreichen
- Telefonisch von Mo - Fr von 09 - 12 und 14 - 17 Uhr
- Beratungstermin online vereinbaren
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Option für Zusatzmodul Belegungsplan:
Das TSmart bietet auf Wunsch einen Belegungsplan, mit dem Sie Ihre Eigenbelegungen aber auch Sperren (wg. Urlaub oder Betriebsruhe etc.) schnell und einfach verwalten können.
Vorteile des TSmart Belegungsplans:
✓ Kostenlos
✓ Zeitersparnis (Verfügbarkeiten müssen nicht mehr extra gepflegt werden)
✓ Schneller Überblick (über Online Buchungen, Eigenbelegungen, Sperren)
✓ Schutz vor Überbuchung
Sie möchten den Belegungsplan im TSmart nutzen? Informieren Sie unser Support Team, indem Sie hier ein Support Ticket erstellen:
FAQ Booking.com
Was mache ich wenn ich keine Anzahlung auf booking.com erhalten habe?
Voraussetzung ist, dass in Ihren Daten festgelegt ist, dass Sie eine Anzahlung vor Anreise fordern. Wenn Sie den Gast nach Buchung darauf hingewiesen haben, dass er eine Anzahlung tätigen muss und er noch nicht reagiert hat, ist es wichtig dem Gast eine Frist vorzugeben. Falls nach der Frist noch keine Anzahlung getätigt wurde, können Sie sich an uns wenden und wir können die Buchung stornieren lassen. Deshalb ist es wichtig dem Gast früh genug eine Frist vorzugeben.
Wichtiger Hinweis: Schreiben Sie folgende Information direkt in die E-Mail, die Sie an den Gast senden:
- Höhe der Anzahlung und Frist, bis wann der Gast die Anzahlung getätigt haben muss
- Verweis auf die Bankinformationen, die Sie als PDF Anhang mit der E-Mail mitschicken
Beispiel: Bitte überweisen Sie die Anzahlung in Höhe von 100,- Euro bis zum 20.10.2023 auf unser Bankkonto. Die Kontodetails finden Sie im beigefügten PDF.
Diese Informationen müssen in der Anzahlungs E-Mail enthalten sein. Dadurch kann Booking.com überprüfen, ob der Gast sämtliche Informationen zur Anzahlung erhalten hat.
Was mache ich wenn der Gast seine Reisedaten bei booking.com ändern möchte?
Wenn ein Gast seinen Aufenthalt verlängern/verkürzen oder verschieben möchte, können und Ihre Unterkunft zu dem angefragten Zeitraum frei ist, dann können Sie sich gerne bei uns melden und wir nehmen dann mit booking.com Kontakt auf um die Änderung vorzunehmen.
Was mache ich wenn ein booking.com-Gast nicht anreist?
Wenn ein Gast am Tag der eigentlichen Anreise nicht bei Ihner Unterkunft ankommt und Sie keine Information vom Gast erhalten haben, melden Sie sich bitte bei uns unter info@irs18.de so schnell wie möglich (am besten innerhalb von 24 Stunden). Wir geben die Nicht-Anreise dann bei booking.com an, wenn Sie das Extranet selbst betreuen können Sie die Nicht-Anreise in der Buchung selbst angeben. Wenn Sie eine Stornierungsgebühr verlangen müssen Sie dem Gast die Rechnung dafür zusenden.
Was mache ich wenn der Gast über booking.com eine weitere Person anmeldet?
Wenn ein Gast anfragt eine weitere Person mitzubringen und sich dadurch der Preis ändert, teilen Sie uns bitte unter info@irs18.de die Änderungen mit damit auf booking.com die Buchung geändert werden kann.
Bewertungen auf Booking.com - die wichtigsten Regeln
Alle Bewertungen sind neu und echt. Nur Gäste, die über Booking.com gebucht haben und tatsächlich in Ihrer Unterkunft übernachtet haben, können eine Bewertung abgeben. Nach der Abreise schickt Booking.com den Gästen eine E-Mail und bittet darum, ihren Aufenthalt bei Ihnen zu bewerten. Die Gäste haben dafür 90 Tage Zeit.
Gäste wählen eine Gesamtpunktzahl zwischen 1 und 10 aus, um ihre Erfahrung in Ihrer Unterkunft zu bewerten. Das ist die einzige Frage, die Gäste beantworten müssen, um ihre Bewertung abschicken zu können. Der Durchschnitt dieser Gesamtbewertung wird zu Ihrem Gästebewertungsergebnis, das Booking.com anzeigt, sobald Sie Ihre erste Bewertung erhalten.
Booking.com bittet Gäste auch, diese sechs Aspekte Ihrer Unterkunft zu bewerten.
- Sauberkeit
- Komfort
- Preis-Leistungs-Verhältnis
- Ausstattung
- Lage
- Personal
Alle diese Bewertungen sind optional und zählen nicht zu Ihrem Gästebewertungsergebnis.
Gäste können noch mehr optionale Bewertungen abgeben. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Themen wie WLAN und Frühstück. Diese werden auch nicht in Ihr Gästebewertungsergebnis mit einberechnet.
Wir empfehlen Gästen, ihr Feedback in Freitextform zu geben. Das ist optional, aber die Antworten können Ihnen hilfreiche Erkenntnisse zur Performance Ihrer Unterkunft liefern. Sie können auch für neue Gäste nützlich sein, um vor der Buchung eines Aufenthalts mehr über Ihre Unterkunft zu erfahren.
Zur Erhöhung der Sichtbarkeit insbesondere bei saisonal geöffneten Unterkünften oder Unterkünften mit nur einigen wenigen Zimmern können auch Bewertungen erscheinen, die älter als 36 Monate sind und zwar bis zur 30. Bewertung. Bei jeder Bewertung nach der 30. wird die älteste durch die neueste ersetzt, wenn diese jünger als 36 Monate ist.
Nach 36 Monaten werden Ihre Bewertungen automatisch archiviert.
Auf positive Gästebewertungen antworten
Gäste schätzen persönliche Antworten; zeigen Sie dem Gast, dass Sie die Bewertung gelesen und sich darüber gefreut haben, indem Sie etwas wiederholen, das vom Gast erwähnt wurde. Dies wiederum wird anderen Gästen verdeutlichen, dass Sie Feedback schätzen und sie ermutigen, eine positive Bewertung zu verfassen. Beispiel: „Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, unsere Unterkunft zu bewerten. Wir freuen uns immer wieder, dass unsere Küche von den Gästen geschätzt wird.“
Unterstreichen Sie die Stärken Ihrer Unterkunft. Wenn ein Gast einen bestimmten Aspekt Ihrer Unterkunft positiv hervorhebt, können Sie dies zusätzlich unterstreichen, indem Sie den Aspekt in Ihrer eigenen Antwort erwähnen. Beispiel: „Ich freue mich sehr, dass Ihnen unser Pool so gut gefallen hat. Wir haben ihn erst kürzlich modernisiert und es ist einfach toll zu lesen, dass sich die Mühe gelohnt hat!“
Auf negative Gästebewertungen antworten
Nehmen Sie die Bewertung nicht persönlich. Auch bei den besten Unterkünften gibt es immer wieder den ein oder anderen Gast, der etwas auszusetzen hat. Bedenken Sie, dass ein Urlaub auch stressig sein kann, besonders da die Anzahl an Urlaubstagen begrenzt ist. Viele Gäste möchten einfach nur, dass alles perfekt ist.
Bleiben Sie stets ruhig und höflich. Wenn Sie freundlich und höflich antworten, können Sie eine negative Bewertung als gute Gelegenheit nutzen, um Professionalität zu beweisen und zukünftige Gäste sogar dazu ermutigen, bei Ihnen zu buchen.
Objektivität geht vor Emotionen. Wenn ein Gast eine wichtige Information (zum Beispiel bezüglich Renovierungsarbeiten) falsch verstanden oder überlesen hat,weisen Sie darauf hin, dass diese Information zu dem Zeitpunkt auf Booking.com angezeigt wurde. So können Sie objektiv bleiben und auf die entstandenen Unannehmlichkeiten eingehen, ohne die Schuld auf sich nehmen zu müssen. Beispiel: „Ich bedauere es sehr, dass Ihr Aufenthalt durch die Lautstärke der Renovierungsarbeiten beeinträchtigt wurde. Wir versuchen, die Unannehmlichkeiten soweit wie möglich einzuschränken. Der Zeitraum der Renovierungsarbeiten ist auf Booking.com vermerkt.”
Immer konstruktiv bleiben. Jede Art von Kritik kann konstruktiv genutzt werden. Wenn sich ein Gast über etwas beschwert, sollten Sie auf seine bzw. ihre Enttäuschung eingehen und nachforschen, ob Sie etwas verbessern können. Bedanken Sie sich für das Feedback und erwähnen Sie, dass Sie entsprechend reagieren werden. Beispiel: „Wir bedauern sehr, dass Sie von unserem Frühstück enttäuscht waren. Wir möchten künftig mit einer örtlichen Bäckerei zusammenarbeiten, um jeden Tag eine bessere Gebäckauswahl anbieten zu können.”
Verständnis zeigen statt Schuld auf sich laden. Oft möchte ein Gast, der eine negative Bewertung schreibt, einfach nur gehört werden. Um die Wut oder den Frust des Gastes abzubauen, sollten Sie zunächst Verständnis dafür zeigen, dass der- oder diejenige eine schlechte Erfahrung gemacht hat. Das heißt nicht, dass Sie die Verantwortung für die Enttäuschung des Gastes übernehmen. Sie nehmen die Beschwerde lediglich wahr. Beispiel: „Wir bedauern sehr, dass Sie von der Größe und dem allgemeinen Zustand der Zimmer in unserer Unterkunft enttäuscht waren. Unser Bed & Breakfast ist ein kleiner Familienbetrieb und kann daher den Standards eines Hotels nicht entsprechen. Wir hoffen, dass Sie die für Sie passende Unterkunft für die nächsten Stationen Ihrer Reise gefunden haben.”
Direkt nach der Aufschaltung zu Booking.com ist der Text von Booking.com zunächst in englischer Sprache.
Der Text wird aber nach einiger Zeit ins Deutsche übersetzt. Dies ist Nachfrage gesteuert, je mehr Klicks von deutschsprachigen Gästen (mit deutscher IP-Adresse) das desto schneller wird die Übersetzung vorgenommen.
Wenn der Text bei Booking.com Fehler enthält, wie z.B. eine falsche Information zu Entfernungen oder falsche Ausstattung.
Bitte geben Sie dies an Ihre Tourist-Information oder an IRS18 weiter. Wir beantragen die Änderung des Textes bei Booking.com. Dies kann jedoch etwas dauern.
Wichtig: Der Unterkunftstext bei Booking.com wird automatisch generiert, deshalb lässt sich dieser Text nicht frei schreiben und verändern. Lediglich falsche Angaben werden von Booking ausgebessert.
Grundsätzlich empfehlen wir immer eine Anzahlung zu verlangen, unabhängig von Booking.com.
Somit haben Sie im Falle einer Stornierung die Stornierungsgebühr oder einen Teil davon auf dem Konto.
Wenn ein Gast die geforderte Anzahlung in der gegebenen Frist nicht entrichtet, kann die Buchung storniert werden. Dies schützt also auch vor Fake-Buchungen und Gäste die per Telefon nicht erreichbar sind und auf Mails nicht reagieren.
Wenn ein Gast eine Anzahlung nicht tätigt, können Sie den Gast entweder noch einmal kontaktieren und nachfragen, oder Sie geben der Tourist-Info oder uns Bescheid und wir kümmern uns um die Stornierung.
- Anzahlungsmail an den Gast
Der Gast ist über die E-Mail auf der Buchungsbestätigung zu erreichen. Sie können den Gast die Anzahlungfordeung per Mail zukommen lassen. Hier muss die Bankverbindung, die Höhe der Anzahlung und die Frist geinhaltet sein.
Falls nach dieser Frist keine Anzahlung überwiesen wurde bitte melden Sie dies an Ihre Tourist-Info oder an IRS18 und wir werden die Buchung stornieren.
Wichtig: Bitte keinen Anhang mitsenden sondern den Text per Mail versenden.
- Automatische Anzahlungsforderung
Booking.com bietet die Möglichkeit eine automatisierte Anzahlungsforderung nach der Buchung an den Gast zu versenden.
Wir hinterlegen diese Anzahlungsforderung für Sie, bitte geben Sie uns Bescheid falls Sie dies nutzen möchten.
Wir geben dem Gast Ihre Bankdaten weiter, mit einer Frist von 7 Tagen.
Falls nach dieser Frist keine Anzahlung überwiesen wurde bitte melden Sie dies an Ihre Tourist-Info oder an IRS18 und wir werden die Buchung stornieren.
- Kontakt mir dem Gast aufnehmen
Sie können den Gast über die E-Mail-Adresse auf der Buchungsbestätigung kontaktieren. Diese E-Mail-Adresse wird zwar von Booking.com verschlüsselt, des Gast ist dennoch über diese Mail-Adresse erreichbar.
- Wenn der Gast Ihnen eine Nachricht sendet
Sie erhalten diese per Mail von Booking.com. Sie können auf diese Nachricht anworten indem Sie in Ihrem E-Mail Programm auf Antworten klicken (nicht der blaue Button in der E-Mail)
Die Beschreibunsgtexte werden an Booking.com übertragen, diese werden im Gastgeberprofil ausgespielt und beitet die Möglichkeit das Booking.com Inserat etwas persönlicher zu gestalten. Hier kann auch ein Foto von Ihnen als Gastgeber hinterlegt werden.
Wir empfehlen die Beschreibungstexte in drei Teile aufzuteilen (pro Teil max. 1200 Zeichen):
- Allgemeine Beschreibung (über die Unterkunft)
- Über Sie als Gastgeber
- Über die Umgebung
Wichtig: Dieses Gastgeberprofil steht aktuell bei Booking nur Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Bauernhöfe zur Verfügung.
Vorab: Wir haben erst einmal das Programm für alle Gastgeber deaktiviert, es kann jedoch sein, dass es noch Buchungen in der Zukunft gibt, die über das Programm laufen.
Bei den Buchungen wird die reguläre hinterlegte Richtlinie mit einer „kulanteren“ Richtlinie (siehe Screenshot) ersetzt. So sollen mehr Buchungen generiert werden, da Gäste aktuell besonders sensibel für kulante Stornierungsbedingungen sind, also die Möglichkeit die Buchung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt kostenlos stornieren zu können.
Hier ein Beispiel, diese Richtlinie hat der Gastgeber als Stornierungsbedingung hinterlegt:
Flexibel - 7 Tage
Bis zu 7 Tage vor der Anreise können Gäste kostenfrei stornieren. Der Gast zahlt im Falle einer Stornierung in den 7 Tagen vor der Anreise 80 % des Gesamtpreises.
Keine Vorauszahlung erforderlich.
Smart Flex (Risikofreien) Buchungen sind in dem Sinne normale Buchungen, Sie sehen auf Ihrer Buchungsbestätigung sind diese immer extra gekennzeichnet:
Darauf sieht man, welche Richtlinie nun für den Gastgeber gültig ist, in diesem Falle ist es eine kostenlose Stornierung bis 4 Tage vor Anreise, also nicht die reguläre kostenlose Stornierungsfrist des Gastgebers (in diesem Beispiel 7 Tage).
Wenn der Gast in dem Zeitraum des geänderten Stornierungszeitraum storniert (in dem Beispiel z.B. 5 Tage vor der Anreise), dann verpflichtet sich Booking.com einen neuen Gast für diesen Zeitraum zu finden.
Um einen neuen Gast zu finden, kann Booking.com Rabatte gewähren, hier verzichtet Booking.com dann einfach auf deren 12% Provision.
Was passiert, wenn Booking.com keinen alternativen Gast findet?
Dann bezahlt Booking.com die Stornierungsgebühren. Bitte geben Sie uns Bescheid, falls Sie eine solche Buchung haben und Booking.com keinen Ersatzgast gefunden hat. Wir prüfen, ob Booking.com die Stornierungsgebühren bezahlt.
Um einen neuen Gast zu finden, kann Booking.com Rabatte gewähren, hier verzichtet Booking.com dann einfach auf deren 12% Provision. Diese Buchung werden wir im System anpassen und werden die 12% Provision nicht berechnen, oder gutschreiben.
Hier finden Sie den Beitrag direkt von Booking.com zu diesem Programm:
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Programm Risikofreie Buchungen haben, bitte senden Sie uns eine E-Mail an die info@irs18.de
Immer mehr Gäste legen in ihrer Suchanfrage wert auf nachhaltige Unterkünfte.
Im Rahmen des Programms bietet Booking Informationsmaterial und Unterstützung zur Verbesserung der Nachhaltigkeit
Ihres Unternehmens an. Um am Programm teilzunehmen und darauf hinzuarbeiten, dass die Kennzeichnung für nachhaltigeres
Reisen zu Ihrer Unterkunftsseite hinzugefügt wird, müssen die Booking Nachhaltigkeits-Merkmale im TSmart
hinzugefügt bzw. aktualisiert werden. Sollten Sie noch kein TSmart nutzen, bitten wir Sie sich einfach an uns direkt zu wenden, wir tragen die Angaben dann gern direkt ins TOMAS System ein.
Wenn die Auswirkungen Ihrer aktuellen Maßnahmen hoch genug sind, erhalten Sie innerhalb von
24 Stunden eine E-Mail, in der Sie über Ihr Level im Programm „Nachhaltiger reisen“ informiert werden.
Anschließend erhalten Sie die Kennzeichnung für nachhaltigeres Reisen (Symbol mit grünem Blatt), die den Gästen innerhalb von 48 Stunden
angezeigt wird.
Hier finden Sie den Beitrag direkt von Booking.com zu diesem Programm:
Wenn Sie weitere Fragen zu dem Programm Risikofreie Buchungen haben, bitte senden Sie uns eine E-Mail an die info@irs18.de
So melden Sie Fehlverhalten von Gästen
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Sie einmal schlechte Erfahrungen mit Gästen machen, hilft Booking.com Ihnen gerne weiter. Sie können jegliche Vorfälle über die Funktion Fehlverhalten eines Gastes melden im Extranet oder in der Pulse-App an Booking.com melden, wenn Sie das Extranet selbst betreuen, ansonsten sende Sie uns bitte zeitnah eine E-Mail mit den wichtigen Informationen (Art des Fehlverhaltens z.B. Nichteinhaltung der Hausregeln, Ausfälliges/beleidigendes Verhalten, etc) damit wir das Fehlverhalten entsprechend an Booking.com melden können.
Meldungen können nur eingereicht werden, wenn das Fehlverhalten des Gastes einem der im Meldetool bereitgestellten Szenarien entspricht. Dies ist jederzeit vom Check-in bis sieben Tage nach dem Check-out möglich.
FAQ Tportal Verwalter
Die Agentur kann das Portal auf ihrer Homepage verlinken, per Iframe oder Proxy integrieren und potentiellen Gästen damit ein gute Übersicht über ihre Inserate geben. Wir empfehlen eine Einbindung als externen Tab, um den rechtlichen Anforderungen, sowie der Benutzerfreundlichkeit zu entsprechen. Tiefergehende Integrationen über XML Schnittstellen sind ebenfalls möglich, bedürfen jedoch einer intensiveren Abstimmung.
Das Portal kann auch als Stand-alone genutzt werden, hat allerdings im Vergleich zu einer individuell erstellten Website einige Einschränkungen.
Die farbliche Gestaltung kann mittels Farbcodes an Ihre Farbvariante angepasst werden. Des weiteren besteht auch die Möglichkeit, CSS-Dateien einzubinden.
Logo und Header/Herobild (Bild am Seitenanfang) können Sie uns gerne in pdf Format zukommen lassen, wir formatieren die Dateien bei Bedarf und platzieren Sie im Portal.
Eine Vielzahl an Textboxen im Portal (z.B. im Herobild, über den Merkmalen, auf der Detailseite) können mit Texten der Agentur befüllt werden.
Alle IRS18 Merkmale, die Sie von Ihrer Tourist-Info kennen oder im TManager Zugang selbst pflegen, können dargestellt werden.
Nein, alle Daten für die Unterkünfte kommen aus dem IRS18 und wurde dort bereits für die anderen Buchungsplattformen von Ihnen oder der Tourist-Info eingepflegt.
Für die optimale Darstellung der Bilder müssen Fotos auf der Hausebeneund Leistungsebene gepflegt sein. Das können Sie über die Bildpflege im TManager oder über Ihre Tourist-Info vornehmen.
Die Preise werden ohne Markup wie auf der Seite der Tourist-Info ausgespielt.
Um neue Unterkünfte ins Portal zu integrieren, können Sie sich an Ihre Tourist-Info wenden. Diese wird die Unterkünfte hinzufügen.
Im Footer (unten auf der Website) können Impressum, Datenschutzerklärung und Kontakt verlinkt werden, um die rechtlichen Ansprüchen zu erfüllen.
Gerne erstellen wir Ihnen an Angebot für Ihre Wunschdomain.
IRS18 steht Ihnen auch nach Lieferung des Portal für Änderungswünsche oder Fragen zur Verfügung.