Kontingente und Preise

Um überhaupt auf den regionalen und überregionalen Buchungsplattformen gefunden werden zu können und die Chancen auf eine Buchung zu erhöhen, müssen unbedingt Kontingente freigegeben und Preise eingestellt sein.

 

Die Preise für Zimmer und Ferienwohnungen werden immer pro Einheit und Nacht berechnet. Bitte sprechen Sie mit Ihrer Tourist Info über mögliche Zuschläge wie z. B. Kurzaufenthalt, Aufschläge für Hunde oder Kinderpreise.
Ihre Kontingente/Freimeldungen sollten immer aktuell sein, um Doppelbuchungen zu vermeiden. Sie pflegen sie entweder selbst über den TManager oder lassen sich von Ihrer Tourist Info behilflich sein.

 

TManagerTesthaus

 

Tipps zur Optimierung Ihres IRS-Eintrags

Mal ehrlich, wann waren Sie zuletzt im Internet und haben Ihren Unterkunftseintrag auf der örtlichen Tourismusseite überprüft? Letzte Woche? Letzen Monat? Noch nie? Nutzen Sie diese einfache Möglichkeit um am Ball zu bleiben und für Ihre Gäste als Urlaubsunterkunft attraktiv zu bleiben!
Stellen Sie sich am besten zuerst folgende Fragen: Welche Unterkünfte sehen Sie sich zuerst an, wenn Sie selbst Ihren Urlaub online buchen oder sich über Unterkünfte am Urlaubsort informieren möchten? Welche Informationen sind wichtig, welche kann man eher vernachlässigen? Welche Bilder finden Sie ansprechend?

Natürlich sind die Antworten auf diese Fragen sehr individuell und stark vom jeweiligen Gast abhängig. Trotzdem oder gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie als Gastgeber nah an Ihren Gästen dranbleiben und sich selbst und Ihre Unterkunft immer wieder überprüfen!
Sie haben gerade renoviert oder neue Bilder fotografiert? Perfekt! Nun müssen Sie es nur noch an Ihren Gast tragen und das geschieht über Ihren Eintrag im IRS am besten.

Eine optimale Darstellung Ihrer Unterkunft in den relevanten Buchungsportalen ist wichtiger denn je! Der Großteil Ihrer Gäste informiert sich über die Webseiten der Tourismusverbände und Tourist Informationen. Überprüfen Sie daher regelmäßig die Präsentation Ihrer Inhalte.

Um Ihre bestehenden Texte und Stammdaten wie Merkmale und Bilder zu überprüfen, loggen Sie sich in unser Pflegesystem TManager ein und gehen in das Modul Stammdaten. Hier können Sie alles überprüfen, um dann Ihre Tourist Info zu bitten, Beschreibungstexte auszutauschen oder Bilder und Merkmale hinzuzufügen. Sie haben noch keine Zugangsdaten? Hier hilft Ihnen die örtliche Tourist Info gerne weiter.

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Beschreibungstexte

Ein attraktiver und informativer Beschreibungstext weckt das Interesse Ihrer potentiellen Gäste und kann mit anderen Faktoren ausschlaggebend für die Buchungsentscheidung des Gastes sein. Die Texte sollen ansprechend formuliert sein und trotzdem alle wichtigen Informationen für den Gast enthalten. Beachten Sie dabei, dass der erste Satz der Beschreibung auf Hausebene bereits in den Suchergebnissen erscheint und somit entscheidend sein kann. Vermeiden Sie deshalb Formulierungen am Textanfang beginnend mit "Liebe Gäste, herzlich willkommen im Haus Alpenrose" oder "Wir freuen uns, dass Sie sich für unsere Unterkunft interessieren", da sie so wertvollen Platz verschenken. Besser beginnen Sie Ihre Haustexte mit charakteristischen Merkmalen Ihrer Unterkunft, z.B. "In unserem familienfreundlichen Haus am See wohnen Sie in komfortablen und gemütlichen Ferienwohnungen mit vollausgestatteter Küche." 

Die Namen und Texte auf Leistungsebene, d.h. pro Zimmer- oder Ferienwohnungskategorie sollten natürlich auch noch einmal genauestens von Ihnen überprüft werden. Zuallererst sollten Sie den Namen Ihrer Leistung bzw. Ihrer Leistungen unter die Lupe nehmen. Vermeiden Sie häufig vorkommende Namen wie "Zimmer 1" oder "Apartment Kampenwand" besser sind aussagekräftige Namen wie "Komfortdoppelzimmer mit Bad" oder "Ferienwohnung 55qm mit Balkon". Bei den Texten der Leistungen achten Sie auf eine informative, ansprechende Formulierung und vermeiden Sie Rechtschreib- sowie Tippfehler. Schweifen Sie nicht zu sehr ab, welche Informationen sind wichtig für Ihren potentiellen Gast? Haben Sie eine besondere Ausstattung wie Betten für Allergiker, barrierefreie Dusche oder Betten in Überlänge? Dann erwähnen Sie es. Nur so können Sie ein etwaiges Alleinstellungsmerkmal herausstellen und einzigartig werden! Trotzdem gilt aus unserer Erfahrung, zu lange Texte werden selten bis zum Ende gelesen, deshalb fassen Sie sich kurz aber prägnant. 

Viele Internetseiten werden auch auf Englisch oder anderen Sprachen angeboten, Sie können hier einen Wettbewerbsvorteil erlangen, indem Sie Ihre Beschreibungstexte auch in Englisch und/oder sogar einer weiteren Sprache anbieten. Ihre Merkmale müssen Sie nicht übersetzen, das haben wir von IRS 18 schon für sie übernommen und zwar in Englisch, Französisch und Italienisch. Bald wird noch Holländisch hinzukommen. Bitte achten Sie auch darauf, dass der Leistungsname auch in der Fremdsprache aussagekräftig ist und nicht nur "room" oder "apartment" lautet.

Zur finalen Überprüfung Ihrer Texte gehen Sie doch einfach mal auf die Internetseite Ihres Ortes oder Ihres Tourismusverbandes oder in den TManager. Sprechen Sie die Mitarbeiter Ihrer Tourist Info an, falls Sie Unterstützung oder Hilfe benötigen.

 

Bilder

Qualitativ hochwertige Bilder sind ein fantastischer Weg, Ihre Unterkunft zu präsentieren und den Gast in seiner Buchungsentscheidung für Ihre Unterkunft zu beeinflussen und so mehr Buchungen zu erhalten. Ein wirklich gutes und aussagekräftiges Foto sagt mehr als tausend Worte, weckt Emotionen beim Gast und macht Lust auf einen Aufenthalt in Ihrer Unterkunft.

Auch hier ist im IRS wieder die Unterscheidung zwischen Leistungsträger (Haus) und Leistung (Zimmer oder Ferienwohnung) wichtig. Optimal ist eine Seitenbreite der Bilder von 2048 x 1536 Pixel.
Auf Leistungsträgerebene können Sie mehr zeigen als nur ein Hausbild. Zeigen Sie etwas von Ihrer Umgebung oder charakteristische Merkmale Ihres Hauses wie Fahrradunterstellmöglichkeit, Kinderspielplatz oder für Ihre Gäste frei zugängliche Plätze wie Garten oder Frühstücksraum.

Auf Leistungsebene sollten es wenigstens ein bis zwei Fotos bei Zimmern und drei bis vier Fotos bei Ferienwohnungen sein um dem Gast ein realistisches Bild von seinem potentiellen Feriendomizil zu vermitteln.

Achten Sie darauf, die Bilder an einem sonnigen Tag zu machen. Die beste Zeit zum Fotografieren ist während der Morgenstunden oder am späten Nachmittag. Nutzen Sie das natürliche Licht aus - das wirkt auf Fotos meist viel besser als grelles Blitzlicht. Vermeiden sollten Sie außerdem reflektierendes Blitzlicht in Fenstern oder Spiegeln, zu dunkle oder verwackelte Aufnahmen und unaufgeräumte Zimmer. Setzen Sie Ihre Unterkunft in das bestmögliche Licht und stellen zum Beispiel Blumen auf oder dekorieren Sie die Zimmer schön. Natürlich sollte es immer auch der Wirklichkeit entsprechen, da ansonsten der angereiste Gast enttäuscht ist und nicht wieder kommt oder Sie nicht weiterempfiehlt.

Sie haben die Fotos fertig zusammengestellt? Dann helfen Ihnen die Mitarbeiter Ihre Tourist Info vor Ort gerne und stellen Ihnen die Bilder gerne ins IRS ein. Auch beschreibende Bildunterschriften können Sie sich von Ihrer Tourist Info einpflegen lassen.

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Neue Hinweispflicht für Homepages mit Online-Buchungsmöglichkeiten

Seit Anfang 2016 ist die europäische Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR-Verordnung) in Kraft getreten. Sie gilt als europäische Verordnung direkt ohne weitere Umsetzung auch in Deutschland.

Damit gelten seit dem 9. Januar 2016 weitere Hinweispflichten für Ihren Internetauftritt! Sofern Sie auf Ihrer Homepage Online-Buchungsmöglichkeiten bieten, müssen Sie einen leicht zugänglichen Link auf die Online- Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission setzen.

Dies kann beispielsweise in folgender Form geschehen:

Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Kommission:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Die Umsetzung kann im Rahmen Ihres Impressums erfolgen. Bitte hinterlegen Sie diese Info auf Ihrer Homepage wenn Sie unser TBooking oder eine andere Buchungsfunktion nutzen.

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Online buchen - ein Trend der sich fortsetzt

Onlinebuchungen nehmen stetig zu, waren es im Jahr 2005 erst 11% aller gebuchten Reisen so waren es im Jahr 2015 schon 36%.     

2018 wurden erstmals mehr Urlaubsreisen per Online-Buchung (42%) gebucht als im persönlichen Kontakt (40%). Dies kennzeichnet einen Meilenstein im langfristigen, durch die Digitalisierung getriebenen Strukturwandel bei der Urlaubsbuchung. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil der Online-Buchungen in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird.

Auszüge aus der Reiseanalyse 2019 finden Sie hier.

Quelle: Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen e.V. (FUR)

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich und Ihre Unterkunft fit für die Zukunft machen, um am Markt bestehen zu können. Falls Sie noch nicht online buchbar sind, wenden Sie sich an Ihre Tourist Information oder gehen auf unserer Homepage unter Teilnahme und informieren Sie sich über die Möglichkeiten.

Denken Sie daran, dass auch der Gast, der Sie persönlich anruft oder Ihnen schreibt und bucht, über eine Reisewebseite, wie z.B. die Homepage Ihrer Tourist Info oder des Tourismusverbandes, auf Sie und Ihre Unterkunft gestoßen ist.

Wieviel einfacher wäre es da, wenn der Gast direkt auf diesen Seiten buchen könnte oder auf Ihrer eigenen Homepage eine Buchungsfunktion wie unser TBooking finden würde.

Außerdem sind aktuell online buchbare Gastgeber über das IRS18 auf sehr vielen regionalen und überregionalen Buchungsportalen dargestellt. Mit einer Pflege Ihrer Kontingente und Preise im TManager können Sie Ihre Unterkunft dort präsentieren.